AGB
Präambel
Huber Veranstaltung + Catering ist Anbieter für das Mittagessen an der Schule Illingen und Maulbronn und organisiert auch die Ausgabe in der Mensa/im Schulrestaurant/am Kiosk. Mit Hilfe des Internetportals MensaMax wird die Bestellung, Ausgabe und Abrechnung, bargeldlos und bargeldhaft, von Mittagessen, Kioskwaren und sonstigen Leistungen und Waren durchgeführt. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und Kunden bzw. Nutzern (z.B. Eltern, Schülern, Lehrern) des hiesigen Angebotes.
1. Vertragsnehmer
Vertragspartner sind die Firma Huber Veranstaltung + Catering als Anbieter und die jeweils angemeldete Person bzw. im Falle der Minderjährigkeit der angemeldeten Person, der jeweilige Erziehungsberechtigte, fernerhin als Kunde bezeichnet. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person (Kunde).
2. Nutzerkonto und Identifikation
Die Anmeldung im MensaMax-System ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr. Der Kunde registriert sich selbst im MensaMax-Portal und trägt alle erforderlichen Angaben ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt und der Kunde wird darüber per E-Mail informiert. Alternativ kann der Kunde auch von der Schule angemeldet sein. Darüber wird der Kunde ebenfalls schriftlich informiert. In diesem Zuge werden ihm auch seine Zugangsdaten mitgeteilt. Durch das Einloggen in das Portal, der Zustimmung zu dieser AGB und der Zustimmung zur Datenschutzerklärung, entsteht eine wirksame Geschäftsbeziehung, die der Selbstanmeldung aus (B) gleichkommt.Alternativ ist auch die beauftragte Einrichtung eines Benutzerkontos ist durch das Ausfüllen eines Formulars möglich. Dieses Formular liegt im Schulbüro aus. Der Nutzer erhält neben der Mitteilung seiner Zugangsdaten (Login-Name und Passwort, sofern nicht selbst vergeben) in der Regel ein Legitimationsmedium zur Identifikation. Dies kann ein RFID-Chip oder Schülerausweis sein. Alternativ können auch biometrische Daten (Fingerabdruck) verwendet werden, wenn das vom Anbieter ermöglicht wird und der Nutzer dem zustimmt. Der RFID-Chip bzw. der Schülerausweis ist nicht übertragbar. Es kann sein, dass nicht jede vorgenannte Art der Anmeldung zum System angeboten wird. Die Art und Weise der jeweils möglichen Anmeldung regelt der Anbieter.
3. Benutzerkontenführung und Entgelte
Das Benutzerkonto in MensaMax wird idR als Guthabenkonto eingerichtet. Dieses kann durch Überweisung, Lastschrift und Bareinzahlung jederzeit aufgeladen werden. Die jeweils zulässige Art der möglichen Einzahlung wird durch den Anbieter vorgegeben. Die Buchung von überwiesenen Beträgen erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Lastschrift-Buchungen und Bareinzahlungen werden unmittelbar gutgeschrieben. Die Zuordnung von eingegangenen Beträgen auf dem Mensa-Konto erfolgt über die Angabe des korrekten Login-Namens auf dem Verwendungszweck des Überweisungsträgers. Der Kunde ist für die korrekte Angabe auf dem Überweisungsträger und damit der korrekten Zuordnung selbst verantwortlich. Eine Falsch-Angabe kann eine Falsch-Zuordnung, eine verzögerte Zuordnung oder eine Nicht-Zuordnung zur Folge haben. Der Anbieter haftet in solchen Fällen nicht für das Verschulden des Kunden/Nutzers. Die Kosten für das Legitimationsmedium betragen:Die Ausgabe des ersten Chips erfolgt gebührenfrei, eine Ersatzlieferung (z.B. bei Verlust) kann mit Kosten verbunden sein. Die Erfassung biometrischer Daten erfolgt unentgeltlich. Für die Führung des MensaMax-Kontos fallen für den Nutzer/Kunden keine Kosten an.
4. Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet
Der Kunde/Nutzer kann, sofern freigeschaltet, über das Einloggen in MensaMax unter Angabe von Projekt, Einrichtung, Benutzername und Passwort u.a. folgende Aktionen durchführen:Speiseplan einsehen Essen bestellen bzw. abbestellen, Kontobewegungen und – stand abfragen und weitere Daten einsehen, die über ihn gespeichert sindDie Essensbestellung erfolgt durch Anklicken eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch erneutes Anklicken im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Zur Bestellung ist keine weitere Speichern-Funktion oder Durchführung einer anderen Bestätigung notwendig. Die Bestellung/Umbestellung/Abbestellung erfolgt also mit einem Klick. Die Essensbestellung/Essensauswahl muss bis zu einem vom Anbieter definierten Tag und einer Uhrzeit erfolgen. Die jeweils genaue Regelung können Sie beim Anbieter erfragen bzw. im Portal nachlesen. Ausschlaggebend ist die MensaMax-Systemzeit. Wichtiger Hinweis: Eine Stornierung und Änderung sind nach vorgenannter Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden definitiv abgebucht und nicht rückerstattet. Es kann auch eine begrenzte Menge an Essen für Kunden ohne Vorbestellung zur Verfügung stehen, jedoch nur solange der Vorrat reicht. Das Essen kann in diesen Fällen mehr kosten, als der Essenpreis mit Vorbestellung betragen würde.
5. Sondervereinbarungen gemäß Schulvertrag
Für Kunden mit verlässlicher Essensteilnahme gilt: Für Kunden mit verlässlicher Essensteilnahme gilt: Für jeden Tag, an dem Essen angeboten wird, ist für den Nutzer/Kunde taggenau ein Mittagessen in MensaMax vorgebucht.
Der Nutzer/Kunde kann lediglich ein Essen umbestellen, nicht jedoch abbestellen. Eine Abbestellung, die zu einer Nicht-Berechnung des Essens führt, kann nur über die fristgerechte Mitteilung an den Anbieter oder über MensaMax erfolgen. Die jeweils genaue Regelung der Abbestellung ist beim Anbieter zu erfragen.
6. Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe
Der Essenspreis wird im Voraus bezahlt. Es wird immer der aktuelle Kontostand in MensaMax angezeigt. Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt eine Gutschrift des entsprechenden Betrages. Eine Bestellung ohne ausreichendes Guthaben ist idR nicht gestattet. Ausnahmen hiervon können nur in Sonderfällen gemacht werden. Die Essensausgabe erfolgt mittels Legitimationsmedium. Kann der Nutzer das Legitimationsmedium nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen. In Sonderfällen wird jedoch auch Essen ausgegeben, wenn an der Essensausgabe ermittelt werden kann, dass der Kunde/Nutzer tatsächlich Essen bestellt hat. Für den Ermittlungsvorgang kann eine Gebühr fällig werden, die dem MensaMax-Konto des Kunden/Nutzers bei der Essensausgabe gleich belastet wird. Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat. Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Kunden/Nutzer voll zu bezahlen.
7. Kiosk
Über MensaMax können ggf. auch Kioskwaren gekauft werden, sofern ein entsprechender Kiosk (=Bistro/Pausenverkauf) eingerichtet ist. Über MensaMax kann man sich informieren, welches Warenangebot im Kiosk angeboten wird.
Weiterhin kann man über MensaMax einsehen, welche Waren am Kiosk gekauft worden sind. Ggf. ist es möglich, den Wareneinkauf über Einstellungen in MensaMax zu begrenzen, sofern die Option freigeschaltet ist.
8. Sonstige Waren und Leistungen
Über MensaMax können ggf. auch weitere Waren und Leistungen angeboten werden. Dies könnten AGs, Projekte, Kurse, Hausaufgabenbetreuung, Verlässliche Grundschule, Lernmittel, Bücher und Medien usw. sein. Diese Waren und Leistungen können ggf. über MensaMax vorab oder auch spontan gebucht werden. Nähere Informationen hierzu sind beim jeweiligen Ansprechpartner vor Ort bzw. beim Anbieter erhältlich. Die über MensaMax angebotenen Waren und Leistungen können sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich sein.
9. Haftung und Sperrung
Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden/Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Kunde/Nutzer. Der Anbieter haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl des Legitimationsmediums bis zur Sperrung desselben für eventuellen Missbrauch. Der Kunde/Nutzer kann das Legitimationsmedium über MensaMax sperren und auch wieder entsperren. Eine Sperrung/Entsperrung kann beim Anbieter bzw. bei der von ihm beauftragten Stelle (Sekretariat der Schule) beantragt werden. Der Anbieter ist berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs des Legitimationsmediums dasselbe zu sperren.
10. Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich oder über MensaMax kündigen. Der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des Nutzers von der Schule. Der Vertrag endet automatsch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter. Bei Vertragsende muss der Kunde eine Bankverbindung für die Erstattung des Restguthabens in MensaMax angeben. Es erfolgt ausschließlich eine unbare Auszahlung. Wird keine Bankverbindung angegeben, so verfällt der Anspruch auf Rückerstattung nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsende.